Dienstleistung. Honorar nach Leistung
Das Thema Gebühren muss beim ersten Gespräch auf den Tisch. Bitte fragen Sie uns, wie hoch Ihre Rechnung voraussichtlich sein wird. Wir werden dies aber auch von uns aus ansprechen.
Gute Beratung ist nicht billig, aber Preis und Leistung müssen zueinander passen. Wir klären Sie über unser Honorar am Anfang des Mandats auf und lassen Ihnen die Wahl zwischen gesetzlichen Gebühren, Zeitgebühren und Pauschalhonorar. Mandanten, die regelmäßig Beratungsbedarf haben, bieten wir eine Flatrate an: Für eine monatliche Pauschale können Sie auf die gesamte Beratungskompetenz der Kanzlei im außergerichtlichen Bereich und im Forderungsmanagement zugreifen. Folgende Möglichkeiten bestehen im Einzelnen:
1. Erstes Beratungsgespräch
Für das erste Beratungsgespräch berechnen wir immer 90 € inkl. Umsatzsteuer. Nur im Baurecht, Erbrecht und Familienrecht berechnen wir 140 € inkl. Umsatzsteuer.
2. Zeithonorar
Unsere Stundensätze liegen zwischen 200 € und 250 € pro Stunde (zuzüglich Umsatzsteuer). Eine Abrechnung nach Zeithonorar erfordert eine schriftliche Honorarvereinbarung bei Beginn des Mandates. Zeithonorare werden häufig bei einer reinen außergerichtlichen Vertretung vereinbart und liegen hierbei häufig unterhalb der gesetzlichen Gebühren.
3. Gesetzliche Gebühren
Bei Gerichtsverfahren sind wir durch unser Berufsrecht verpflichtet, mindestens die gesetzlichen Gebühren abzurechnen. Wir klären Sie bei Beginn des Verfahrens über die voraussichtlichen Kosten auf. Bitte fragen Sie uns.
4. Strafverteidigung
Eine optimale Strafverteidigung erfordert einen erheblichen Zeitaufwand. Wir sind im Strafverfahren daher nur gegen freie Gebührenvereinbarungen tätig. Wir klären Sie zu Beginn des Mandats über die entstehenden Kosten auf.